Archiv des Autors: Hilmar de Riese

Gastschulaufenthalt auf Militärbasis – Presseberichte

 

Hier noch ein Link auf einen Artikel auf orange.handelsblatt.com:

„Und so entwickelte ihr Anwalt Hilmar de Riese eine Strategie: Er suchte nach Informationen, warum die Fairchild Air Force Base, der Stützpunkt der amerikanischen Luftwaffe im Ort Spokane in Washington (siehe Karte oben), ungeeignet für einen Auslandsaufenthalt ist.

Freitag, der 17. November 2017. Niklas wäre inzwischen längst wieder aus den USA zurück. Im Gerichtssaal 2.113 am Düsseldorfer Landgericht geht es aber immer noch um sein Austauschjahr. Dort sitzt Anwalt de Riese nun dem Anwalt der Organisation gegenüber und trägt seine Argumente vor. Er breitet die Arme aus, die Ärmel seiner schwarzen Robe entfalten sich wie zwei Flügel, mit dem Finger unterstreicht er jede Aussage“

 

Urteil AG Düsseldorf Berufung LG Düsseldorf zu Flugverspätungen wegen zahlreicher Krankmeldungen von Mitarbeitern

Das Amtsgericht Düsseldorf hat eine Fluggesellschaft im Zusammenhang mit Flugausfällen und Flugverspätungen wegen zahlreicher Krankmeldungen von Mitarbeitern Anfang Oktober 2016 zur Zahlung einer Ausgleichszahlung nach der EG VO 261/04 verurteilt – Aktenzeichen 51 C 464/16. Das Urteil liegt jetzt mit Entscheidungsgründen vor. Es ging in dem Rechtsstreit um einen Rückflug aus dem Urlaub von Kreta nach Düsseldorf, mit geplantem Abflug am 04.10.2016.
Die Fluggesellschaft habe nicht nachgewiesen, dass die Mitarbeiter, die den streitgegenständlichen Flug hätten durchführen sollen, sich krankgemeldet hätten und es nicht möglich gewesen sei, diese Krankmeldungen durch den Einsatz eines anderen Fluggerätes oder anderer Mitarbeiter auszugleichen.
Wenn die Fluggesellschaft wegen der ansteigenden Krankmeldungen den Flugplan umgestaltet habe, dann sei die streitgegenständliche Verspätung primär auf diese Umplanung zurückzuführen. Dabei komme es nicht entscheidend darauf an, dass diese Umplanung mittelbar durch einen außergewöhnlichen Umstand – wenn man die zahlreichen Krankmeldungen als einen außergewöhnlichen Umstand unterstelle – bedingt worden sei.

Aktualisierung:

Die Fluggesellschaft hat Berufung einlegt. Die zuständige Berufungskammer beim Landgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 28.06.2017 den Rechtsstreit ausgesetzt. Die beim EuGH anhängigen Vorabentscheidungsverfahren sollen abgewartet werden, LG Düsseldorf Aktenzeichen 22 S 56/17.

Urteil des BGH zum Kleingedruckten in Reisebestätigungen des Veranstalters

Der Bundesgerichtshof hat am 21.02.2017 eine Revision des Reiseveranstalters gegen ein Urteil des LG Düsseldorf 22 S 311/15 vom 08.04.2016 zurückgewiesen (Aktenzeichen X ZR 49/16).  Die Urteilsbegründung des BGH dürfte in 3 bis 4 Wochen vorliegen.
Ich hatte den Reisenden in den Vorinstanzen beim Amtsgericht und beim Landgericht vertreten. Dabei ging es im Kern um eine Formulierung in der Buchungsbestätigung zur Anerkennung der Reisebedingungen und zum Verweis auf die Reisebedingungen wegen der Erforderlichkeit der Mängelrüge.