Das Amtsgericht Duisburg hatte sich mit den folgenden Themen auseinandergesetzt:
Keine Nichtraucherzimmer im Hotel / Rauchverbot im Hotel / keine Kaffeemaschine in der Kitchenette
AG Duisburg, Urteil vom 25.11.2008 – 51 C 3840/08.
Das Urteil ist in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Reiserecht aktuell (RRa) veröffentlicht, und ich habe dazu eine Anmerkung geschrieben – RRa 2/2009, Seite 85. Der Reisende durfte im Hotel nicht rauchen. Das Amtsgericht wies Mängelansprüche im Ergebnis jedenfalls deswegen zurück, weil der Reiseveranstalter im Preisteil des Reisekatalogs auf mögliche Rauchverbote in Spanien hingewiesen hatte – nach meiner Meinung reicht das nicht aus.
Daneben geht es in dem Urteil um die fehlende Kaffeemaschine in der Kitchenette. Nach Auffassung des Gerichts darf der Reisende bei einer Kitchenette zwar eine Kaffeemaschine erwarten, aber wenn diese fehle, liege nur eine vom Reisenden hinzunehmende Unannehmlichkeit vor. Nach meiner Meinung geht es um weit mehr als nur eine Unannehmlichkeit. Für manchen ist der Kaffee das Frühstück.
Ich möchte an dieser Stelle noch auf eine Entscheidung des OLG Rostock vom 21.10.2008 hinweisen, ebenfalls veröffentlicht in der Reiserecht aktuell – RRa 2009, 49. Das Oberlandesgericht Rostock billigte dem Reisenden vor Reisebeginn einen kostenfreien Rücktritt vom Vertrag zu, weil ein Reiseveranstalter nach Buchung einer Kreuzfahrt ein generelles Rauchverbot in den Kabinen eingeführt hatte.